Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der DASYS COMPUTER GmbH

1. Geltung
Für alle vertraglichen Geschäftsbeziehungen der DASYS COMPUTER GmbH sollen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als in den Vertrag einbezogen, auch wenn der Vertragspartner vorher widersprochen haben sollte. Voraussetzung ist die Kenntnis des Vertragspartners von diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Entgegenstehende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Vertragspartners werden nur Vertragsinhalt, wenn ihre Geltung ausdrücklich und schriftlich, unter Verzicht auf die Geltung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der DASYS COMPUTER GmbH, vereinbart wurden. Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der DASYS COMPUTER GmbH gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Grundlage für eine Leistung bzw. Lieferung bildet ein mündliches oder schriftliches Angebot. Die Angebote der DASYS COMPUTER GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Annahmeerklärung des Vertragspartners zustande, spätestens jedoch mit Leistungserbringung seitens der DASYS COMPUTER GmbH. Angebote eines Vertragspartners der DASYS COMPUTER GmbH werden durch schriftliche Bestätigung durch diese Vertragsinhalt. Maße, Zeichnungen und Abbildungen sind unverbindlich. Angebote und andere Kostenvoranschläge können um 15 % von der DASYS COMPUTER GmbH über- bzw. unterschritten werden. Alle Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten der Waren und Leistungen der DASYS COMPUTER GmbH erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten und begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Vertragspartner hat sich vielmehr selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. Für den Fall, dass der Vertragspartner außerhalb der Rechte des BGB vom Vertrag zurücktritt oder diesen kündigt, ist die DASYS COMPUTER GmbH berechtigt, einen Schadensersatz in Höhe von 20 % des Vertragsgegenstandes zu verlangen. Es bleibt dem Vertragspartner unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

3. Preise
Soweit nichts anderes vereinbart wird, bindet sich die DASYS COMPUTER GmbH 4 Wochen an die im Angebot enthaltenen Preise. Eine Preiserhöhung ist jedoch dann zulässig, wenn nach Unterbreitung des Angebotes eine Kostenerhöhung eingetreten ist, welche die DASYS COMPUTER GmbH nicht zu vertreten hat. Auf Verlangen des Vertragspartners wird diese Kostenerhöhung diesem nachgewiesen. Zusätzliche Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet, selbst wenn für diesen Vertrag ein Pauschal- bzw. Festpreis vereinbart wurde.

4. Liefer- und Leistungszeit
Lieferfristen beginnen mit dem Datum des Vertragsabschlusses, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen Belieferung der DASYS COMPUTER GmbH. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die der DASYS COMPUTER GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. Im Falle der Nichterfüllung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden 20 % des Auftragswertes durch die DASYS COMPUTER GmbH berechnet. Es bleibt dem Vertragspartner unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Bei Dienstleistungen und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.

5.Versendung und Gefahrenübergang
Es wird Holschuld vereinbart. Die Gefahr des Unterganges bzw. der Verschlechterung der Ware geht auf den Vertragspartner über, sobald diesem angezeigt wird, dass sich die von ihm vertraglich gebundene Ware bei der DASYS COMPUTER GmbH befindet. Für den Fall, dass die Ware seitens der DASYS COMPUTER GmbH geliefert wird, geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder diese das Lager der DASYS COMPUTER GmbH verlassen hat. Die DASYS COMPUTER GmbH versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung schriftlich begehrt.

6. Zahlungsbedingungen
Die Forderungen der DASYS COMPUTER GmbH sind sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, es wird einzelvertraglich eine andere Vereinbarung getroffen oder dem Vertragspartner durch die Rechnung ein anderweitiger Fälligkeitstermin benannt. Generell wird der Abzug von Skonto nicht gewährt, es sei denn, dass die Vertragspartner etwas anderes vereinbart haben oder die DASYS COMPUTER GmbH dem Vertragspartner ein solches Recht mit der Rechnungslegung ausdrücklich einräumt. Bei Zahlungsverzug sind der DASYS COMPUTER GmbH 5 % Verzugszinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), mindestens jedoch der Prozentsatz, welchen die DASYS COMPUTER GmbH für eigene Bankkredite zu erbringen hat, zu zahlen. Der Vertragspartner trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderungen angerechnet. Eine bargeldlose Zahlung hat schuldbefreiende Wirkung, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der DASYS COMPUTER GmbH endgültig und einredefrei gutgeschrieben worden ist. Im Übrigen gilt § 270 BGB. Teilleistungen und Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Vertragspartner haben sich drohende Zahlungsunfähigkeit oder die eingetretene Kreditunwürdigkeit unverzüglich anzuzeigen. In diesem Falle und wenn der DASYS COMPUTER GmbH anderweitig solche Umstände bekannt werden, oder der Vertragspartner mit seinen Verpflichtungen in Verzug gerät, ist die DASYS COMPUTER GmbH berechtigt, die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen, resultierend aus der Vergangenheit oder Zukunft, nur gegen Vorkasse vorzunehmen. Die DASYS COMPUTER GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten. Der Vertragspartner kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von der DASYS COMPUTER GmbH anerkannten Gegenforderungen aufrechnen.

7. Eigentumsvorbehalt
Die DASYS COMPUTER GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Vertragspartner entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Es gilt BGB § 455. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Er tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Vertragspartner bis auf Widerruf berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs/Gesamtvollstreckungs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Dann aber können wir verlangen, dass der Vertragspartner die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. Diesbezüglich steht der DASYS COMPUTER GmbH ein uneingeschränktes Auskunftsrecht zu. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung dem Kunden des Vertragspartner offen zu legen. Die Verarbeitung der Sache durch den Vertragspartner wird für uns vorgenommen. Wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu dem der mitverarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Obige Sicherungsrechte werden auf Anforderung des Vertragspartners aufgegeben, wenn und soweit der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt. Pfändung oder sonstige Eingriffe Dritter, die unsere Rechte gefährden, sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

8. Gewährleistung, Garantie und Haftung
Die Gewährleistung für alle von uns gelieferten Produkte richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel des Vertragsgegenstandes vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt diese fehl, so ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen. Neben der gesetzlichen Gewährleistung wird dem Vertragspartner gegenüber eine Garantieerklärung abgegeben, welche nicht den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen unterliegt. Sofern nichts anderes vereinbart, wird Garantie gewährt für 1 Jahr, beginnend mit dem Tag der Übergabe der Ware. Im Rahmen dieser behebt die DASYS COMPUTER GmbH Materialfehler an von ihr gelieferten Geräten oder Anlagen ohne Software, soweit diese die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Die Rechte aus der Garantie sind auf Nachbesserung beschränkt. Werden Betriebs- und Wartungsempfehlungen nicht befolgt, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen bzw. liegt ein unsachgemäßer Umgang, einschließlich Fremdeingriff vor, entfallen Gewährleistung und Garantie. Für verlorengehende Daten, verlorengehende Programme oder Programmteile, die auf Fehler am Programm oder Programmträger beruhen, übernimmt die DASYS COMPUTER GmbH keinerlei Haftung. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Treten bei Reparaturbemühungen Datenverluste auf, so ist das Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung für normale Abnutzung sowie Verbrauchsteile, wie z.B. Farbbänder, Tintenpatronen, tonerführende Einheiten, Disketten, etc. wird nicht übernommen.

9. Software
Ist die Lieferung von Software Gegenstand des Vertrages, so ist vertraglich durch die DASYS COMPUTER GmbH nur die Übergabe und Installation dieser geschuldet. Die Anpassung dieser Software ist neben dem Angebotspreis gesondert zu vergüten. Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Durch Öffnen der versiegelten Datenträgerverpackung werden die jeweils beiliegenden Lizenzbedingungen des Herstellers anerkannt. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

10. Miet- Reparaturbedingungen
Dazu gelten gesonderte Vereinbarung der DASYS COMPUTER GmbH.

11. Leih- und testweise Überlassung
Wurden einem Vertragspartner leih- oder testweise Produkte, Materialien oder Software zur Verfügung gestellt, so bleiben diese Eigentum der DASYS COMPUTER GmbH. Die DASYS COMPUTER GmbH hat das Recht, den Leihvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen und die verliehene Sache innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Kündigungserklärung zurückzufordern. Der Entleiher hat die Leihsache auf seine eigenen Kosten an die DASYS COMPUTER GmbH an deren Geschäftssitz zurückzugeben. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht fristgemäß nach, gelten die Sachen zu dem jeweiligen Listenpreis als gekauft. Im Übrigen gelten die Vorschriften des BGB.

12. Datenschutz / Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
Die DASYS COMPUTER GmbH schützt das Recht von Kunden, Lieferanten, Dienstleistern und Geschäftspartnern auf informationelle Selbstbestimmung.
Die DASYS COMPUTER GmbH erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung erfolgt zur Kommunikation mit dem Vertragspartner, zur Abgabe von Angeboten, zur Abrechnung von Leistungen oder zur Erfüllung von Verträgen.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen und beim Anlegen eines Kundenkontos sowie bei der Durchführung einer Bestellung erhoben werden. Dazu gehören unter anderem: Bestandsdaten: Kundennummer, Titel, Vor- und Nachname, Firmenname, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Vertragsdaten, die erforderlich sind, um das Vertragsverhältnis mit Ihnen zu begründen, inhaltlich auszugestalten, zu ändern oder zu beenden. Zu diesen gehören neben den Bestandsdaten auch die Lieferadresse, Nutzungsdaten, Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig ist. Ebenfalls erfolgt eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten, soweit die DASYS COMPUTER GmbH zur Herausgabe dieser Daten gesetzlich verpflichtet ist.
Die personenbezogenen Daten werden für eine Dauer von 10 Jahren nach dem letzten mit der DASYS COMPUTER GmbH getätigten Geschäftsvorfall aufbewahrt.
Sie sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

13. Sonstige Bestimmungen
Erfüllungsort und Zahlungsort sind in Schwarzenberg der Geschäftssitz der DASYS COMPUTER GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen. Soweit dieses zulässig ist, gilt als Gerichtsstand Aue als vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in den einzelnen Vorschriften eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, sofern sie diesen Punkt beachtet hätten. Die Nichtausübung von Rechten durch die DASYS COMPUTER GmbH bedeutet keinen Verzicht auf derartige Rechte.