Allgemeine Geschäfts-
und Lieferbedingungen der DASYS COMPUTER GmbH
1. Geltung
Für alle vertraglichen Geschäftsbeziehungen der DASYS
COMPUTER GmbH sollen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-
und Lieferbedingungen gelten. Spätestens mit der Entgegennahme
der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als in den
Vertrag einbezogen, auch wenn der Vertragspartner vorher widersprochen
haben sollte. Voraussetzung ist die Kenntnis des Vertragspartners
von diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
Entgegenstehende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des
Vertragspartners werden nur Vertragsinhalt, wenn ihre Geltung
ausdrücklich und schriftlich, unter Verzicht auf die Geltung
der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der DASYS
COMPUTER GmbH, vereinbart wurden. Die Allgemeinen Geschäfts-
und Lieferbedingungen der DASYS COMPUTER GmbH gelten somit
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Grundlage für eine Leistung bzw. Lieferung bildet ein
mündliches oder schriftliches Angebot. Die Angebote der
DASYS COMPUTER GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Der
Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Annahmeerklärung
des Vertragspartners zustande, spätestens jedoch mit Leistungserbringung
seitens der DASYS COMPUTER GmbH. Angebote eines Vertragspartners
der DASYS COMPUTER GmbH werden durch schriftliche Bestätigung
durch diese Vertragsinhalt. Maße, Zeichnungen und Abbildungen
sind unverbindlich. Angebote und andere Kostenvoranschläge
können um 15 % von der DASYS COMPUTER GmbH über-
bzw. unterschritten werden. Alle Angaben über Eignung
und Anwendungsmöglichkeiten der Waren und Leistungen der
DASYS COMPUTER GmbH erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen
jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert
gelten und begründen keine Ansprüche gegen uns. Der
Vertragspartner hat sich vielmehr selbst durch eigene Prüfung
von der Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck
zu überzeugen. Für den Fall, dass der Vertragspartner
außerhalb der Rechte des BGB vom Vertrag zurücktritt
oder diesen kündigt, ist die DASYS COMPUTER GmbH berechtigt,
einen Schadensersatz in Höhe von 20 % des Vertragsgegenstandes
zu verlangen. Es bleibt dem Vertragspartner unbenommen, nachzuweisen,
dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden
ist.
3. Preise
Soweit nichts anderes vereinbart wird, bindet sich die DASYS
COMPUTER GmbH 4 Wochen an die im Angebot enthaltenen Preise.
Eine Preiserhöhung ist jedoch dann zulässig, wenn
nach Unterbreitung des Angebotes eine Kostenerhöhung
eingetreten ist, welche die DASYS COMPUTER GmbH nicht zu
vertreten hat. Auf Verlangen des Vertragspartners wird diese
Kostenerhöhung diesem nachgewiesen. Zusätzliche
Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind, werden gesondert
berechnet, selbst wenn für diesen Vertrag ein Pauschal-
bzw. Festpreis vereinbart wurde.
4. Liefer- und Leistungszeit
Lieferfristen beginnen mit dem Datum des Vertragsabschlusses,
sofern nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Lieferverpflichtungen
stehen unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen Belieferung
der DASYS COMPUTER GmbH. Lieferverzug tritt nicht ein im
Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen,
die der DASYS COMPUTER GmbH die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen,
höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen
Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten.
Im Falle der Nichterfüllung des Auftrages aus Gründen,
die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden 20 % des Auftragswertes
durch die DASYS COMPUTER GmbH berechnet. Es bleibt dem Vertragspartner
unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht
in dieser Höhe entstanden ist. Bei Dienstleistungen
und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin-
und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis
und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin-
und Preisänderungen eintreten können.
5.Versendung und
Gefahrenübergang
Es wird Holschuld vereinbart. Die Gefahr des Unterganges bzw.
der Verschlechterung der Ware geht auf den Vertragspartner über,
sobald diesem angezeigt wird, dass sich die von ihm vertraglich
gebundene Ware bei der DASYS COMPUTER GmbH befindet. Für
den Fall, dass die Ware seitens der DASYS COMPUTER GmbH geliefert
wird, geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald
die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben
worden ist oder diese das Lager der DASYS COMPUTER GmbH verlassen
hat. Die DASYS COMPUTER GmbH versichert jedoch die Ware auf
Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung schriftlich
begehrt.
6. Zahlungsbedingungen
Die Forderungen der DASYS COMPUTER GmbH sind sofort zur Zahlung
fällig, es sei denn, es wird einzelvertraglich eine
andere Vereinbarung getroffen oder dem Vertragspartner durch
die Rechnung ein anderweitiger Fälligkeitstermin benannt.
Generell wird der Abzug von Skonto nicht gewährt, es
sei denn, dass die Vertragspartner etwas anderes vereinbart
haben oder die DASYS COMPUTER GmbH dem Vertragspartner ein
solches Recht mit der Rechnungslegung ausdrücklich einräumt.
Bei Zahlungsverzug sind der DASYS COMPUTER GmbH 5 % Verzugszinsen über
dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch), mindestens jedoch der Prozentsatz, welchen die
DASYS COMPUTER GmbH für eigene Bankkredite zu erbringen
hat, zu zahlen. Der Vertragspartner trägt die gesamten
Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste
Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen
des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und
Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderungen
angerechnet. Eine bargeldlose Zahlung hat schuldbefreiende
Wirkung, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der
DASYS COMPUTER GmbH endgültig und einredefrei gutgeschrieben
worden ist. Im Übrigen gilt § 270 BGB. Teilleistungen
und Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt
werden. Die Vertragspartner haben sich drohende Zahlungsunfähigkeit
oder die eingetretene Kreditunwürdigkeit unverzüglich
anzuzeigen. In diesem Falle und wenn der DASYS COMPUTER GmbH
anderweitig solche Umstände bekannt werden, oder der
Vertragspartner mit seinen Verpflichtungen in Verzug gerät,
ist die DASYS COMPUTER GmbH berechtigt, die Erfüllung
aller vertraglichen Verpflichtungen, resultierend aus der
Vergangenheit oder Zukunft, nur gegen Vorkasse vorzunehmen.
Die DASYS COMPUTER GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen
abzutreten. Der Vertragspartner kann nur mit rechtskräftig
festgestellten, unbestrittenen oder von der DASYS COMPUTER
GmbH anerkannten Gegenforderungen aufrechnen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die DASYS COMPUTER GmbH behält sich das Eigentum an den
gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller
aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Vertragspartner
entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher
Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung
gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
Es gilt BGB § 455. Der Vertragspartner ist berechtigt,
die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes zu veräußern. Er tritt bereits
mit dem Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung
entstehenden Forderungen gegen seine Kunden an uns ab. Zur
Einziehung dieser Forderung ist der Vertragspartner bis auf
Widerruf berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten
uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Vertragspartner
seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug
gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung
eines Konkurs/Gesamtvollstreckungs- oder Vergleichsverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Dann aber können
wir verlangen, dass der Vertragspartner die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. Diesbezüglich
steht der DASYS COMPUTER GmbH ein uneingeschränktes Auskunftsrecht
zu. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung
dem Kunden des Vertragspartner offen zu legen. Die Verarbeitung
der Sache durch den Vertragspartner wird für uns vorgenommen.
Wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Kaufsache zu dem der mitverarbeiteten Gegenstände
zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Obige Sicherungsrechte werden
auf Anforderung des Vertragspartners aufgegeben, wenn und soweit
der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als
25 % übersteigt. Pfändung oder sonstige Eingriffe
Dritter, die unsere Rechte gefährden, sind uns unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
8. Gewährleistung,
Garantie und Haftung
Die Gewährleistung für alle von uns gelieferten Produkte
richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist
beginnt mit der Übergabe. Soweit ein von uns zu vertretender
Mangel des Vertragsgegenstandes vorliegt, sind wir nach unserer
Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit
oder nicht in der Lage oder schlägt diese fehl, so ist
der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung oder
Minderung zu verlangen. Neben der gesetzlichen Gewährleistung
wird dem Vertragspartner gegenüber eine Garantieerklärung
abgegeben, welche nicht den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen
unterliegt. Sofern nichts anderes vereinbart, wird Garantie
gewährt für 1 Jahr, beginnend mit dem Tag der Übergabe
der Ware. Im Rahmen dieser behebt die DASYS COMPUTER GmbH Materialfehler
an von ihr gelieferten Geräten oder Anlagen ohne Software,
soweit diese die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen.
Die Rechte aus der Garantie sind auf Nachbesserung beschränkt.
Werden Betriebs- und Wartungsempfehlungen nicht befolgt, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht
den Originalspezifikationen entsprechen bzw. liegt ein unsachgemäßer
Umgang, einschließlich Fremdeingriff vor, entfallen Gewährleistung
und Garantie. Für verlorengehende Daten, verlorengehende
Programme oder Programmteile, die auf Fehler am Programm oder
Programmträger beruhen, übernimmt die DASYS COMPUTER
GmbH keinerlei Haftung. Gewährleistungsansprüche
sind nicht abtretbar. Treten bei Reparaturbemühungen Datenverluste
auf, so ist das Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung
für normale Abnutzung sowie Verbrauchsteile, wie z.B.
Farbbänder, Tintenpatronen, tonerführende Einheiten,
Disketten, etc. wird nicht übernommen.
9. Software
Ist die Lieferung von Software Gegenstand des Vertrages, so
ist vertraglich durch die DASYS COMPUTER GmbH nur die Übergabe
und Installation dieser geschuldet. Die Anpassung dieser
Software ist neben dem Angebotspreis gesondert zu vergüten.
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für
diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes
Nutzungsrecht eingeräumt, d. h., er darf diese weder
kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches
Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
Durch Öffnen der versiegelten Datenträgerverpackung
werden die jeweils beiliegenden Lizenzbedingungen des Herstellers
anerkannt. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet
der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden
Schaden.
10. Miet- Reparaturbedingungen
Dazu gelten gesonderte Vereinbarung der DASYS COMPUTER GmbH.
11. Leih- und testweise Überlassung
Wurden einem Vertragspartner leih- oder testweise Produkte,
Materialien oder Software zur Verfügung gestellt, so
bleiben diese Eigentum der DASYS COMPUTER GmbH. Die DASYS
COMPUTER GmbH hat das Recht, den Leihvertrag jederzeit ohne
Angabe von Gründen zu kündigen und die verliehene
Sache innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Kündigungserklärung
zurückzufordern. Der Entleiher hat die Leihsache auf
seine eigenen Kosten an die DASYS COMPUTER GmbH an deren
Geschäftssitz zurückzugeben. Kommt der Vertragspartner
dieser Verpflichtung nicht fristgemäß
nach, gelten die Sachen zu dem jeweiligen Listenpreis als gekauft.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des BGB.
12. Datenschutz / Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
Die DASYS COMPUTER GmbH schützt das Recht von Kunden, Lieferanten, Dienstleistern und Geschäftspartnern auf informationelle Selbstbestimmung.
Die DASYS COMPUTER GmbH erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung erfolgt zur Kommunikation mit dem Vertragspartner, zur Abgabe von Angeboten, zur Abrechnung von Leistungen oder zur Erfüllung von Verträgen.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen und beim Anlegen eines Kundenkontos sowie bei der Durchführung einer Bestellung erhoben werden. Dazu gehören unter anderem: Bestandsdaten: Kundennummer, Titel, Vor- und Nachname, Firmenname, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Vertragsdaten, die erforderlich sind, um das Vertragsverhältnis mit Ihnen zu begründen, inhaltlich auszugestalten, zu ändern oder zu beenden. Zu diesen gehören neben den Bestandsdaten auch die Lieferadresse, Nutzungsdaten, Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig ist. Ebenfalls erfolgt eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten, soweit die DASYS COMPUTER GmbH zur Herausgabe dieser Daten gesetzlich verpflichtet ist.
Die personenbezogenen Daten werden für eine Dauer von 10 Jahren nach dem letzten mit der DASYS COMPUTER GmbH getätigten Geschäftsvorfall aufbewahrt.
Sie sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
13. Sonstige Bestimmungen
Erfüllungsort und Zahlungsort sind in Schwarzenberg der
Geschäftssitz der DASYS COMPUTER GmbH. Es gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der einheitlichen
Kaufgesetze ist ausgeschlossen. Soweit dieses zulässig
ist, gilt als Gerichtsstand Aue als vereinbart. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden oder sollte sich in den einzelnen
Vorschriften eine Lücke befinden, so soll hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt
werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung
der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die,
soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt,
was die Parteien vereinbart hätten, sofern sie diesen
Punkt beachtet hätten. Die Nichtausübung von Rechten
durch die DASYS COMPUTER GmbH bedeutet keinen Verzicht auf
derartige Rechte.